Gesuchter Begriff:
Genussscheine

Genussscheine sind am Grauen Markt gehandelte Wertpapiere, mit denen ein Genussrecht verbrieft wird. Der Anleger leiht einem Unternehmen Geld und erhält dafür das Genussrecht, d. h. er erhält dafür Anspruch auf eine Vergütung.

Mit Abschluss eines Genussrechtsvertrages verpflichtet sich der Anleger (Genussrechtsinhaber) dem Genussrechte-/Genussscheine-Herausgeber Kapital zu überlassen. Als Gegenleistung erhält er Zinsen, eine gewinnabhängige Vergütung oder was immer vereinbart wird. Genussrechte können als Wertpapiere, so genannte Genussscheine, verbrieft werden.

Mit Genussrechten wird man kein Miteigentümer am Unternehmen und erhält auch kein Stimmrecht. Die Rendite (-Versprechen) für Genussrechte sind oft recht hoch, z. B. höher als man Zinsen für Tagesgeld bekommt, doch auch das Risiko ist bei Genussscheinen sehr hoch. Als Anleger in Genussscheine sollte man sich bewusst sein, dass Genussscheine zu den risikoreichen Anlagemöglichkeiten gehören: Wenn das Unternehmen keinen Gewinn macht, gibt es i. d. R. auch keine Gewinnbeteiligung. Die andere Gefahr ist, dass zwar hohe Zinsen ausgezahlt werden, aber am Ende kein Geld mehr für die Kapitalrückzahlung übrig ist. Wenn das Unternehmen dann insolvent wird, werden die Genussscheininhaber nachrangig nach allen anderen Gläubigern bedient. Genussscheine werden am so genannten -> Grauen Kapitalmarkt gehandelt.
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