Gesuchter Begriff:
Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen steht für nachrangiges Darlehen. Die Ansprüche der Anleger, die über ein Nachrangdarlehen in ein Unternehmen investieren, werden bei Insolvenz oder Liquidation erst nach anderen Gläubigeransprüchen berücksichtigt.

Unternehmen können sich über Nachrangdarlehen Geld beschaffen, das wirtschaftlich als Eigenkapital angesehen wird und so die Bewertung des Unternehmens hinsichtlich Eigenkapitalquote verbessert. Das Nachrangdarlehen ist für den Anleger (Kapitalgeber) aber eine risikoreiche Möglichkeit in ein Unternehmen (Kapitalnehmer) zu investieren.

Für den Anleger/Kapitalgeber hat das Nachrangdarlehen den Nachteil, dass seine Ansprüche im Falle der Insolvenz oder Auflösung des Unternehmens erst nach den Gläubigeransprüchen von Lieferanten und Banken bedient werden. Für Nachrangdarlehen werden dem Anleger wegen des höheren Risikos oft hohe Zinsen geboten.

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