Gesuchter Begriff:
Negativzinsen

Negativzinsen bedeuten, dass Anleger - statt Zinsen für ihre Geldeinlage zu erhalten - eine Guthabengebühr (Minuszinsen, Strafzinsen) zahlen müssen.

In unserer bisherigen Wirtschaftswelt erhielten Anleger dafür, dass sie Geldeinlagen wie Kontoguthaben, Sparbucheinlagen, Tagesgeld oder Festgeld bei einer Bank hatten, Zinsen erhielten. Schließlich konnte die Bank mit diesen Guthaben arbeiten, beispielsweise durch Verleihen dieses Geldes an Unternehmen eine Rendite erwirtschaften, von denen ein Teil eben der Sparer/Anleger als Zinsen erhielt.

Nun hat sich aber die Welt verändert. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde im Kampf gegen die Wirtschaftskrise und zur Vermeidung der Rezension immer stärker gesenkt. Die Banken andererseits haben weniger Möglichkeiten, Geld zu verleihen, oder gehen aus Angst weniger Risiko ein. Also können sie mit dem Geld der Sparer/Anleger nicht mehr so viel erwirtschaften. Und so verlangen bereits die ersten Banken Negativzinsen (Strafzinsen) für Guthaben - bisher allerdings nur für sehr große Finanzeinlagen.

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