tinto-Projekt
Finanzen-Begriffe
Gesuchter Begriff:
CDSs
Credit Default Swaps (CDSs), zu Deutsch: Kreditausfall-Swaps, sind Derivate, mit denen man sich gegen den Ausfall von Krediten, Anleihen oder Schuldnern absichern kann. Doch können CDSs auch unabhängig rein zur Spekulation für oder gegen einen Basiswert (Referenzschuldner) gehandelt werden.
Ein Kreditausfall-Swap (CDS) ist ein handelbares Kreditrisiko-Geschäft: Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber schließen einen Vertrag, in dem der Referenzschuldner, die Höhe des Geschäftes (Nominalwert), die Laufzeit, der Preis, die Art des Kreditereignisses (z. B. Insolvenz) sowie die Leistung (z. B. Höhe der Ausgleichszahlung bei Kreditereignis) festgelegt werden. Der Sicherungsnehmer zahlt ein Eintrittsgeld und laufende Beiträge, solange die vereinbarte Laufzeit andauert. Tritt das Kreditereignis ein (z. B. Schuldenschnitt, weil der Schuldner nicht alles zahlen kann), dann wird die Ausgleichszahlung durch die "Versicherung" fällig. Ob das vertragliche Kreditereignis eingetreten ist, stellt die International Swaps and Derivates Association (ISDA) fest. In der Kritik stehen die Zusammensetzung des ISDA-Gremiums, die Intransparenz des Marktes und dass man CDS handeln darf, ohne die Basis (z. B. die Anleihen) zu besitzen.
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CDSs
Credit Default Swaps (CDSs), zu Deutsch: Kreditausfall-Swaps, sind Derivate, mit denen man sich gegen den Ausfall von Krediten, Anleihen oder Schuldnern absichern kann. Doch können CDSs auch unabhängig rein zur Spekulation für oder gegen einen Basiswert (Referenzschuldner) gehandelt werden.
Ein Kreditausfall-Swap (CDS) ist ein handelbares Kreditrisiko-Geschäft: Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber schließen einen Vertrag, in dem der Referenzschuldner, die Höhe des Geschäftes (Nominalwert), die Laufzeit, der Preis, die Art des Kreditereignisses (z. B. Insolvenz) sowie die Leistung (z. B. Höhe der Ausgleichszahlung bei Kreditereignis) festgelegt werden. Der Sicherungsnehmer zahlt ein Eintrittsgeld und laufende Beiträge, solange die vereinbarte Laufzeit andauert. Tritt das Kreditereignis ein (z. B. Schuldenschnitt, weil der Schuldner nicht alles zahlen kann), dann wird die Ausgleichszahlung durch die "Versicherung" fällig. Ob das vertragliche Kreditereignis eingetreten ist, stellt die International Swaps and Derivates Association (ISDA) fest. In der Kritik stehen die Zusammensetzung des ISDA-Gremiums, die Intransparenz des Marktes und dass man CDS handeln darf, ohne die Basis (z. B. die Anleihen) zu besitzen.
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