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Kredit - Kredit-Arten, Kredit-Vergleich, Kredit-RisikenKredit-Arten, Kredit-Vergleich, Kredit-Risiken

Privatkredit vs. Bankkredit 
Kredit - Darlehen 
Verbraucherdarlehen 
Ratenkredit 
Ratenkauf 
Günstige Online-Kredite  Dispokredit/Überziehungskredit  "Hypothekendarlehen"/Grundschulddarlehen 
SCHUFA

Als Kredit bezeichnet man zur Verfügung gestelltes ("geliehenes") Geld oder Sachgüter. Das Leihen kann entgeldlich (gegen eine "Entschädigung" wie z. B. Zinsen) oder unentgeldlich erfolgen. Der, der sich Geld leiht ("den Kredit aufnimmt"), wird zu einem Kreditnehmer/Schuldner. Der, der das Geld verleiht, wird zum Kreditgeber/Gläubiger.

Gründe, warum Privatpersonen einen Kredit aufnehmen, gibt es viele: einen kurzfristigen Engpass überbrücken, eine größere Anschaffung tätigen, ... Doch das kann schnell teuer werden, denn man muss nicht nur den Kredit zurückzahlen, sondern bezahlt i. d. R. auch noch Zinsen, Gebühren und möglicherweise eine Kreditversicherung. Vor jeder Kreditaufnahme sollte daher unbedingt ein Kreditvergleich durchgeführt werden, der alle Kriterien berücksichtigt - auch welche weiteren Zinsen anfallen bzw. was passiert, wenn die Rückzahlung nicht klappt.

Vorsicht Schuldenfalle
Damit der Kredit nicht zur Schuldenfalle wird - Buchtipp: Die Finanzen im Griff - klick hier für Informationen und Rezensionen bei unserem Werbepartner Amazon Leider geraten viele Menschen in die Schuldenfalle, weil sie sich von Handy-, Auto-, Möbel-Anbietern und Banken dazu verlocken lassen, sich Dinge anzuschaffen, die sie sich eigentlich nicht leisten können. Die Werbeversprechen hören sich - besonders für Jugendliche und junge Erwachsene - immer so einfach und ungefährlich an. Auch in den täglichen Soaps sind alle Menschen immer top gestylt und mit modernem Gerät ausgestattet. Kein Wunder, dass viele Menschen denken, es wird von ihnen erwartet, sich zu verschulden und auch so aufzutreten oder zumindest besser, als sie es sich derzeit leisten können.

Der Umgang mit Geld und Konsum wird den meisten weder im Elternhaus noch in der Schule beigebracht. So läppert sich schnell ein Handy-, iPod-, Raten-Vertrag (Möbel-, Auto-, ...) zum anderen und plötzlich ist ein Minus auf dem Konto, für das die Bank dann auch noch fette Zinsen kassiert. Apropos: Dieses Wissen über den Umgang mit Geld kann man lernen, es gibt verständlich geschriebene Bücher.

Was unerfahrenen Kreditnehmern häufig passiert: Bei Konten, denen kein Dispokredit eingeräumt wurde oder bei denen Überziehung nicht geduldet wird, überweist die Bank die Raten an den Kreditgeber nicht, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Für die Information, dass sie nicht überwiesen hat, stellt sie dem Kontoinhaber Kosten in Rechnung und auch der Kreditgeber, der sein Geld nicht erhalten hat, berechnet Gebühren und/oder Zinsen für das nicht erhaltene Geld.

Unter bestimmten Bedingungen kann der Kreditgeber den Vertrag sogar kündigen, z. B. wenn zwei Mal die Teilzahlung nicht eingezogen werden konnte (siehe auch Kreditkündigung bei Wikipedia). Damit wird die gesamte Restschuld fällig! Wenn man die nicht beibringen kann, fallen weitere Gebühren und Zinsen an. So läppern sich die Schulden schnell zu einem ganzen Berg und bald steht der Schuldeneintreiber vor der Tür. Daher: Wichtig ist es, von Anfang an den Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben zu behalten und keine Verpflichtungen einzugehen, die man nicht auch unter ungünstigen Umständen (z. B. auch bei Jobverlust) einhalten kann. Für das, was einem wirklich wichtig ist, lohnt es sich, vorher zu sparen und dann erst zu kaufen (das meiste vom Rest kann man sich verkneifen) - denn cool wird man nicht durch die Dinge, die man hat, sondern cool IST man.

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Privatkredit vs. Bankkredit

Bei den Krediten für Privatpersonen werden Privatkredite und Bankkredite unterschieden. Beim Privatkredit gibt eine Privatperson einer anderen Privatperson einen Kredit, beim Bankkredit gibt ein Kreditinstitut einer Privatperson einen Kredit.

Achtung:
Manche Kreditinstitute bezeichnen Kreditangebote für Privatpersonen als Privatkredit. Doch sind es eigentlich Ratenkredite und damit Verbraucherdarlehensverträge. Richtige Privatkredite sind Kredite von Privat für Privat (z. B. Kredite von Verwandten oder Bekannten). Zwar gelten auch für Privatkredite die Vorschriften des Kreditvertrags (§ 488 ff. BGB), aber es fallen einige Schutzrechte, die der Kreditnehmer gegenüber gewerblichen Kreditgebern hat, weg (Formvorschriften § 491 und § 492 BGB sowie Kündigungsschutz $498 BGB).

Tipp:
Auch Privatkredite sollten unbedingt schriftlich geschlossen werden, um sich später Schwierigkeiten mit der Beweislast zu ersparen.

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Kredit - Darlehen

Während man umgangssprachlich von Kredit spricht, wird im Gesetz der Begriff Darlehen verwendet, wobei das Darlehen durch einen schuldrechtlichen Vertrag (Darlehensvertrag) definiert wird, in dem auch die Fälligkeit der Rückzahlung und die Zinsen festgelegt sind. Der, der sich das Geld leiht, heißt dementsprechend auch Darlehensnehmer. Der, der das Geld verleiht, heißt Darlehensgeber. Der Darlehensvertrag kommt durch die Einigung von Darlehensnehmer und Darlehensgeber zustande. Dieser Vertrag verpflichtet den Darlehensgeber das Geld (oder was sonst vereinbart wurde) zur Verfügung zu stellen und den Darlehensnehmer, wie vereinbart seinen Pflichten nachzukommen.

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Verbraucherdarlehen

Entgeltliche Darlehensverträge ("entgeltlich" bedeutet, dass der Kreditgeber eine Gegenleistung erhält, z. B. Zinsen) zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer werden als Verbraucherdarlehen (Verbraucherkredite) bezeichnet. Es handelt sich dabei um die klassischen Ratenkredite. Sie werden in § 491 Verbraucherdarlehensvertrag des BGB und den danach folgenden Rechtsnormen geregelt. Durch den Ratenkredit kann man sich sofort etwas mit dem geliehenden Geld kaufen und die Summe später (je nach Art in Teilbeträgen) zu vereinbarten Konditionen zurückzuzahlen.

Nicht als Verbraucherdarlehen nach den obigen Rechtsnormen gelten Darlehensverträge, bei denen der Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro liegt, sich die Haftung des Darlehensnehmer auf eine als Pfand übergebene Sache beschränkt (Baufinanzierung), die Dauer weniger als 3 Monate bei geringen Kosten beträgt, es sich um eine Nebenleistung zum Arbeitsvertrag handelt (Arbeitgeberdarlehen) und/oder Verträge für einen begrenzten Personenkreis mit günstigeren Bedingungen (Förderkredite).

Achtung:
Bei Abschluss einer Restschuldversicherung müssen bei einem Vergleich verschiedener Kredit-Anbieter auch die Kosten für diese Versicherung jeweils berücksichtigt werden.

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Ratenkredit

Der Ratenkredit gehört (mit den obigen Einschränkungen) zu den Verbraucherdarlehen (Verbraucherkredite). Weitere Bezeichnungen je nach Höhe oder Verwendung sind Kleinkredit, Anschaffungskredit, Anschaffungsdarlehen, Kaufkredit, KFZ-Kredit, Autokredit, Konsumentenkredit. Die Höhe des Kredites setzt sich aus dem Darlehensbetrag, den Zinsen und den Gebühren zusammen. Der Ratenkredit wird in monatlich gleichen Raten zurückgezahlt.

Nicht erfüllte Ratenzahlungen sind die häufigste Ursache für Insolvenzen privater Verbraucher.

Bei Abschluss des Vertrages (schriftlich) müssen Sie auf Ihr Widerrufsrecht (auch schriftlich) hingewiesen werden. Dieses Widerrufsrecht besteht dann zwei Wochen lang. Sie müssen den Widerruf nicht begründen.

Ratenkreditverträge werden für geplante, langfristigere Kredite abgeschlossen.

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Ratenkredit bei der Bank vs. Ratenkauf

Sie können bei einer Bank Ihrer Wahl einen Ratenkredit aufnehmen und dann mit dem Geld einkaufen: Beim Kauf werden Sie dann zum Eigentümer des jeweiligen Kaufgegenstandes. Schulden haben Sie gegenüber der Bank, bei der Sie den Ratenkredit aufgenommen haben.
Bei einem Ratenkauf hingegen machen Sie Schulden bei dem Verkäufer bzw. bei dessen zugeschalteter Bank. Der Verkäufer bzw. die Bank bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer des Verkaufsgegenstandes.

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Günstige Online-Kredite

Die Kreditinstitute, die im Internet mit günstigen Online-Krediten winken, treten sich gegenseitig schon fast auf die Füße beim Kampf um die Privatverbraucher. Doch seien Sie vorsichtig: Die Banken haben natürlich ein Interesse daran, Geld zu verleihen, denn damit verdienen sie ihr Geld (an den Zinsen). Logischerweise stellen sie die Kreditaufnahme einfach dar. Wenn Sie keine negativen SCHUFA-Einträge haben, dann bekommen Sie den Kredit möglicherweise bewilligt, obwohl die Rückzahlung des Kredits durch Sie auf wackeligen Füßen steht.

Aber was passiert, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen aus irgendeinem Grund nicht mehr leisten können? Dann holt sich die Bank das Geld - aber erst nachdem sie den Vertrag wegen mehrmaliger Nichtzahlung gekündigt hat, dadurch plötzlich die Gesamtschuld fällig wurde und dann die Schulden durch weitere Zinsen und Gebühren gewachsen sind. So ist eben das Verfahren. Deshalb kann man jedem nur raten: Vergleichen Sie nicht nur die günstigen Angebote - schauen Sie vor allem genau, wie Ihre Einnahmen und Ausgaben sind und ob Sie sich das leisten wollen bzw. das Risiko tragen können (vor Arbeitslosigkeit, Krankheit u. ä. ist nämlich niemand sicher). Noch günstiger als die Aufnahme eines günstigen (Online-)Kredites ist es, erst zu sparen und dann zu kaufen.

Siehe auch

-> Kredit aufnehmen (Weihnachten)

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Dispokredit/Überziehungskredit

Einen Dispokredit/Überziehungskredit gibt es im Zusammenhang mit einem Girokonto. Dispokredit und Überziehungskredit (geduldete Überziehung, ohne dass ein Disporahmen eingerichtet wurde - noch teurer als ein Dispokredit) sind wegen der hohen Dispozinsen/Überziehungszinsen sehr teure Kredite, die man möglichst vermeiden oder wenn, dann nur kurzfristig in Anspruch nehmen sollte. Wie bei allen Krediten, lohnt sich auch hier ein Vergleich der Anbieter (Kreditvergleich), falls man aus irgendeinem Grund trotz der hohen Kosten öfter das Konto überziehen möchte oder muss.

Übrigens kann die Bank den Kreditrahmen jederzeit auch verringern und Zahlungseingänge verrechnen (Finanztest 11/2010). Plötzlich wird dann möglicherweise die Miete nicht mehr gezahlt. Nicht mal der Pfändungsschutz greift beim Dispokredit. Und manche Berater wollen dann gerne noch eine Restschuldversicherung anbringen - die zusätzlich noch sehr viel mehr Geld verschlingen kann. Man sollte sich also genau überlegen, ob man wirklich dieses Risiko eingehen und einen Dispokredit aufnehmen will.

Mehr zu
-> Girokonto
-> Dispokredite

"Hypothekendarlehen", Grundschulddarlehen

"Hypothekendarlehen" sind Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht auf eine oder mehrere Immobilien "besichert" sind. Ein Grundpfandrecht ist ein vertragliches Pfandrecht, das den Kreditgeber bei Nichterfüllung seiner Forderung  berechtigt, notfalls durch Zwangsversteigerung an sein Geld zu kommen.

Heutzutage wird in der Praxis des "Hypothekendarlehens" nicht mehr tatsächlich die Hypothek (reduziert sich und erlischt mit der Verminderung bzw. dem Erlöschen der Forderung), sondern die Grundschuld (erlischt nicht automatisch mit Erlöschen der Forderung) verwendet - man sollte daher eigentlich von einem Grundschulddarlehen sprechen. Dadurch, dass die Grundschuld durch die Tilgung nicht reduziert wird und nicht erlischt, kann sie als Sicherheit für weitere Darlehen verwendet werden, aber der Kreditgeber kann die Forderung auch an einen Dritten verkaufen (das kann man aber im Darlehensvertrag ausschließen).

Das Grundpfandrecht wird im Grundbuch (Abteilung III) eingetragen. Gegeben werden "Hypothekendarlehen"/Grundschulddarlehen von Kreditinstituten, Bausparkassen und Lebensversicherungen. Sie werden vor allem zur Immobilienfinanzierung (Bau, Kauf, Modernisierung) aufgenommen.

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SCHUFA

Die Schufa Holding AG (SCHUFA bzw. Schufa) ist ein Unternehmen, das der kreditgebenden Wirtschaft dazu dient, sie vor Kreditausfällen zu schützen. Die Schufa sammelt dazu Daten zur Kreditwürdigkeit (neben den Kontaktdaten sind das Informationen zu Kredit- und Leasingverträgen, Eröffnung von Konten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten, Kundenkonten bei Versandhäusern u. ä. nicht erfüllte Forderungen, gerichtliche Entscheidungen zu Forderungen, Konten-/Kreditkarten-Missbrauch, eidesstattliche Versicherungen, Beantragung eines privaten Insolvenzverfahrens u. a.). Diese Daten werden überwiegend von Banken und anderen Vertragspartnern an die SCHUFA übermittelt oder von ihr selbst aus öffentlichen Quellen beschafft.

Kritik an der SCHUFA wird insbesondere von Verbraucherschutzverbänden, Datenschützern und Rechtsanwälten geäußert. Die Details zur SCHUFA findet man bei Wikipedia -> http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa und der SCHUFA -> http://www.schufa.de

 

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