Gesuchter Begriff:
Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Verbraucher vor dem Verlust ihrer Einlagen, wenn ihre Bank insolvent wird. Für Banken mit Hauptsitz in Deutschland gibt es die gesetzliche Einlagensicherung (100.000 Euro pro Person) und die freiwilligen Einlagensicherungen.

Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Kriterium beim Vergleich verschiedener Banken. Die Einlagensicherung sollte den Wert der eigenen Einlage zu 100 % abdecken. Wenn dem nicht so ist, sollte man die Bank wechseln bzw. seine Einlagen (Girokontobestände, Sparguthaben, Tagesgeld, Festgeld etc.) auf verschiedene Banken verteilen. Bei ausländischen Banken gelten die Einlagensicherungsvorschriften des Landes, in welchem sie ihren rechtlichen Hauptsitz haben: Bei Hauptsitz in EU-Ländern sind die Einlagen bis zu 100.000 Euro zu 100% abgesichert. Bei Banken mit Sitz im Ausland, die dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) angehören, müssen die Anleger sich im Schadensfall zuerst an die ausländische Einlagensicherung wenden, für darüber hinausgehende Beträge ist dann die BdB-Einlagensicherung zuständig.

Weitere Informationen erhält man bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bei Einlagensicherung.

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