Gesuchter Begriff:
Pfandleihe

Bei der Pfandleihe hinterlegt man bei einer Pfandleihanstalt (=Pfandhaus) ein Pfand und erhält dafür einen Kredit in Höhe von 25 bis 50 % des aktuellen Pfandwertes (=Pfandkredit).

Die Vertragslaufzeit für den Kredit durch das Pfandhaus beträgt 3 Monate und kann um einen Monat verlängert werden. Für den Kredit fallen Gebühren und Zinsen an. Wird der Kredit samt Gebühren und Zinsen pünktlich zurückbezahlt, erhält der Kreditnehmer das Pfand zurück. Wenn NICHT, wird das Pfand versteigert. Wird bei dieser Versteigerung ein höherer Erlös erzielt, als der Kredit, die Gebühren, die Zinsen und die Versteigerungskosten zusammen betragen, so erhält der Kreditnehmer diesen Überschuss. Wurde bei der Versteigerung kein Käufer gefunden, darf das Pfandhaus das Pfand verkaufen.

Was Pfandleihanstalten (Pfandhäuser) dürfen und was nicht, ist gesetzlich geregelt (-> Pfandleiherverordnung). Der Pfandkredit ist in der Regel ein teurer Kredit. Den angegebenen Zinssatz pro Monat muss man mit 12 multiplizieren, wenn man ihn mit dem Zinssatz für andere Arten von Krediten vergleichen will, und auch die Gebühren müssen berücksichtigt werden. Doch wenn es keine Aussicht auf einen günstigeren Bankkredit gibt und der Dispokredit ausgeschöpft ist, lässt sich mit einem Pfandkredit ein kurzfristiger Engpass überbrücken.

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