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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für beauftragte Online-Publikationen (Sponsored Posts) bei tinto.de bzw. tinto-Projekten sowie für beauftragte Texte & Kommunikation bei Eva Schumann als freie Journalistin, Bloggerin, Autorin, Texterin und Technische Redakteurin

Eva Schumann
Isarstr. 2
85356 Freising

E-Mail: tinto@tinto.de
Tel.: +49 (8161) 82746


Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Lieferung, Nutzung und Bezahlung von Texten, Fotos, Grafiken und anderem eigens angefertigten Content.

Gelieferte Texte, Fotos und Grafiken bleiben stets Eigentum von Eva Schumann (Urheberrecht). Sie werden nur vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf der Rechnung angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial muss gesondert vereinbart werden.

Die Lieferung der Texte, Fotos und Grafiken und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben oder anderweitig schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers/Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich von Eva Schumann bestätigt wurden. Den Geschäftsbedingungen des Bestellers/Auftraggebers wird daher hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare
Jede vereinbarte Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist im Voraus zu vereinbaren. Werden nachträglich weitere Nutzungen gewünscht, so müssen diese eigens vereinbart und zusätzlich vergütet werden. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Sie sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sofort nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens aber einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen wurde.

Der Besteller/Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des bestellten Materials (Texte, Fotos und Grafiken) die Annahme zu erklären, andernfalls kann Eva Schumann das Material ohne weitere Bindung an den Auftraggeber woanders anbieten oder anders verwenden. Unabhängig davon, ob der Besteller/Auftraggeber die gelieferten Materialien wie vereinbart annimmt und veröffentlicht, wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig (Ausnahme bei Gewährleistungsansprüchen siehe Gewährleistung/Werkvertrag).

Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Eva Schumann erlaubt. Dies gilt besonders für die Freigabe der Texte, Fotos und Grafiken zu Zwecken von (Online-)Kommunikation (z. B. in sozialen Netzwerken) und Marketing-/Werbemaßnahmen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Texte, Fotos oder Grafiken dürfen nur wie vereinbart verwendet werden. Sie dürfen in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Texten, Fotos oder Grafiken durch Hinzufügen, Weglassen oder Bildbearbeitung sind nicht gestattet (§ 14 UrhG).

Ist nichts anderes vereinbart, muss ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG angebracht werden, der zweifelsfrei die Identität des Urhebers dem einzelnen Beitrag zuordnet.

Die Weitergabe von Texten, Fotosn und Grafiken oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eva Schumann nicht gestattet.

Dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Eva Schumann von ihm nicht übertragen werden – auch dann nicht, wenn die Übertragung im Rahmen einer Gesamt- oder teilweisen Veräußerung des beauftragenden Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Gelieferte Texte, Fotos oder Grafiken dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eva Schumann nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonstwie elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt Eva Schumann vorbehalten.

Der BestellersAuftraggeber ist bei Druckerzeugnissen verpflichtet, Eva Schumann ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Sonstiges, Haftung, Kosten
Digitale Materialien sind nach der Nutzung zu löschen. Physische Vorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und müssen zurückgesendet werden.

Der Besteller/Auftraggeber haftet für Dias und anderes für die vereinbarte Nutzung überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Für Dias, die im Risikobereich des Bestellers/Auftraggebers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller/Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe von Texten, Fotos und Grafiken wird - vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche - ein Mindesthonorar in Höhe des doppelten Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z. B. eine werbliche) als die vereinbarte Nutzung der Texte, Fotos und/oder Grafiken, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller diese Zustimmung nicht ein, hat er Eva Schumann von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Unterbleibt die Namensnennung des Urhebers nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller/Auftraggeber gegen § 14 UrhG, so hat Eva Schumann Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern der Besteller/Auftraggeber nicht nachweist, dass kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden oder wesentlich niedriger sind als der Zuschlag zuzüglich der Verwaltungskosten. Der Besteller/Auftraggeber hat Eva Schumann von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung bei Werkvertrag
Soweit durch die Mitarbeit von Eva Schumann ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material (Texte, Fotos, Grafiken) mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen Eva Schumann schriftlich mitzuteilen; bei technischen und anderen verdeckten Mängeln muss die Mitteilung innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form erfolgen. Nur falls eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird.

Gewährleistung bei Dienstvertrag
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, alleine die presse, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Journalist übernimmt ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten - einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit – einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen Eva Schumann und dem Auftraggeber strittig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber Eva Schumann von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, Eva Schumann trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt – wozu er ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht befugt ist.

Eva Schumann haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von ihr angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von ihr.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die Eva Schumann durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn Eva Schumann Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch Eva Schumann. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des Journalisten verletzt wurde.

Hinweis
Wenn keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden und keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung, die Miete bei Fristüberschreitung und die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die empfohlenen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten (MFJ) anzuwenden.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung von Texten, Fotos und Grafiken ist der Sitz des Bestellers/Auftraggebers, für die Rücklieferung von geliehenen physischen Materialien (Dias o. Ä.) der Wohnsitz von Eva Schumann (Freising).

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