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Nebenverdienst bei ALG II (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 ALG II)
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ALG II und Nebenverdienst/Nebeneinkommen?
(Arbeitslosengeld II, Hartz 4)

2ALG2-Nebenverdienst? - Hartz IV  Stern Ratgeber - Informationen und Rezensionen bei unserem Werbepartner Amazon005 wurde die Hartz IV-Reform durchgeführt und Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Gegensatz zu den ALG I-Empfängern sind ALG II-Empfänger hinsichtlich einer Nebentätigkeit zeitlich nicht beschränkt, d. h. sie können im Monat so viele Stunden arbeiten, wie sie wollen.

Bis zu 100 Euro Zuverdienst/Nebenverdienst pro Monat werden nicht auf das ALG II angerechnet. Vom Zuverdienst zwischen 100 und 800 Euro pro Monat bleiben 20 % anrechnungsfrei, der Rest wird angerechnet. Vom Zuverdienst zwischen 800 und 1.200 Euro monatlich bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei. Die Obergrenze für Beschäftigte mit Kindern liegt bei 1.500 Euro Nebenverdienst.

Beispiel:
Ein Bezieher von ALG II nimmt eine Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen von 500 Euro auf. Zu dem Freibetrag von 100 Euro kommt der Erwerbstätigenfreibetrag von 80 Euro (500 Euro minus 100 Euro = 400 Euro x 20 %) hinzu, so dass insgesamt 180 Euro des Erwerbseinkommens nicht auf das ALG II angerechnet werden.

Wer aus der Arbeitslosigkeit II (ALG II) heraus in eine gering bezahlte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden pro Woche oder hauptberuflich in die Selbstständigkeit starten will, kann "Einstiegsgeld" beantragen - darauf besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch, es ist eine Kann-Leistung, die 12 Monate gewährt und auf 24 Monate verlängert werden kann. Sie müssen Ihren persönlichen Ansprechspartner davon überzeugen, dass die Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient. Beim Anstreben der Selbstständigkeit müssen Sie eine Beschreibung der Geschäftsidee, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorlegen können.

Weitere Informationen auch bei

-> Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
-> Rechtsratgeber Existenzgründung
-> Information der Arbeitsagentur

 

Wichtiger Hinweis
Gesetze, Richtlinien u. ä. unterliegen ständig Änderungen. Wir versuchen unsere Informationen aktuell zu halten, übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Unsere Informationen sind keine Rechtsberatung. Wir schließen jede Haftung aus. Hier finden Sie die Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz). Hier finden Sie die Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz).

* Buchtipps bzw. die Abbildungen von Büchern sind - wenn nicht anders gekennzeichnet - mit unserem Werbepartner Amazon über einen Partnerlink verlinkt. Bei Amazon erhalten Sie dann weitere Informationen, Rezensionen und haben die Möglichkeit, das Buch zu erwerben.


 © Eva Schumann
     Freising

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