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Selbstständige, die nebenbei Geld verdienen wollen

Selbstständig? - Buchtipp: Der Rechtsratgeber für Existenzgründer - klick hier für Informationen  und Rezensionen bei unserem Werbepartner AmazonFür Selbstständige kann es nicht nur aus finanziellen Gründen interessant sein, einen Nebenjob anzunehmen, sondern auch, weil sie ihre Rentenversicherungszeit mit Hilfe einer geringfügigen Nebenbeschäftigung (“Minijob”) zur Erfüllung der vorgeschriebenen Wartezeiten erhöhen wollen.

Minijobs sind zwar sozialversicherungsfrei, d. h. sie begründen keinen eigenen Sozialversicherungsschutz, aber durch den vom Arbeitgeber entrichteten Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung erwirbt der Minijobber geringe Rentenansprüche.

Um vollwertige Rentenansprüche aufzubauen, haben Minijobber die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und die Beiträge zur Rentenversicherung aufzustocken, wodurch sie sich vollwertige Rentenansprüche sichern. Als Verzichtserklärung reicht eine schriftliche, formlose Mitteilung des Minijobbers an den Arbeitgeber, eine Verzichtserklärung innerhalb des Personalfragebogens oder ein "ja" an der entsprechenden Stelle des Haushaltsschecks. Der Minijobber erklärt sich dadurch bereit, den Pauschalbetrag, den der Arbeitgeber für die Rentenversicherung leistet (15 % bzw. 5 % bei privaten Haushalten), auf den vollen Rentenversicherungsbeitragssatz (ab 2012 19,6 % gesenkt) aufzustocken. Dazu muss er lediglich die Differenz von 4,6 % bzw. bei privaten Haushalten 14,6 % tragen.

Achtung:
Den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei diesem Minijob kann man nicht zurücknehmen, auch nicht wenn man später ALG II erhält und dadurch rentenversichert werden würde.

Siehe auch: Informationen zur Rentenversicherung durch Minijob und Beitragsaufstockung

Hinweis:
Wer über die Künstlersozialkasse (KSK) oder freiwillig selbst bereits rentenversichert ist, der braucht keine Aufstockung der Minijob-Pauschal-Rentenversicherung. (Voraussetzung für die Versicherung über die KSK ist eine auf Dauer angelegte, selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit im erwerbsmäßigen Umfang). Mehr Informationen zum Thema KSK-Versicherung und Auswirkungen von Nebenjobs: Versicherung bei der KSK trotz Nebenjob?

 

Wichtiger Hinweis
Gesetze, Richtlinien u. ä. unterliegen ständig Änderungen. Wir versuchen unsere Informationen aktuell zu halten, übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Unsere Informationen sind keine Rechtsberatung. Wir schließen jede Haftung aus. Hier finden Sie die Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz).

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 © Eva Schumann
     Freising

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