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(Nebenjob, Existenzgründung)

Zu beachten bei Familienversicherung   Rentenversicherung aufstocken Wichtiger Hinweis

Hausfrauen und Hausmänner widmen sich "hauptberuflich" der eigenen Haushaltsführung und der Kindererziehung. Natürlich haben sie das Recht sich jederzeit eine weitere Tätigkeit zu suchen - sei es nun einen (“Neben-”) Job im Sinne von "nichtselbstständige Tätigkeit" (Arbeiter, Angestellter, Praktikant...) oder die Aufnahme einer selbstständigen freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit.

Mehr Geld - Buchtipp: Homeoffice: Erfolgreiches Heimspiel dank Zeit- und Selbstmanagement  - klick hier für mehr Informationen und Rezensionen bei unserem Werbepartner AmazonDen meisten Hausfrauen und Hausmänner ist bei der Wahl des Nebenjobs die Flexibilität ein wichtiges Anliegen, weshalb für sie Tätigkeiten, die sich von zu Hause aus - vielleicht sogar  bei freier Zeiteinteilung - ausüben lassen, besonders interessant sind - Stichwort: Homeoffice. Dementsprechende Mini-, Midi- oder Teilzeitjobs bzw. selbstständige Tätigkeiten sind besonders begehrt. Die Arbeit zuhause birgt natürlich spezielle Herausforderungen hinsichtlich Zeit- und Selbstmanagement
(-> www.kollege-ich.de).

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Zu beachten bei der Familienversicherung

Zu beachten ist für Hausfrauen und Hausmänner, dass sie, wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist und sie selbst keine eigenen Einkünfte (auch nicht über Kapitalzinsen, Mieteinnahmen o. ä). haben, kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse des Partners mitversichert sein können. Doch das gilt nur so lange, wie

  • das Arbeitsentgeld aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung 400 Euro nicht überschreitet. Das gilt auch, wenn nur ein Teil des Einkommens aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung stammt und der Rest woanders her - Hauptsache, die 400 Euro werden nicht überschritten.
  • das regelmäßige Gesamteinkommen der Hausfrau oder des Hausmannes, wenn er keine geringfügig entlohnte Beschäftigung hat, 365 Euro (Grenzwert im Jahre 2010) nicht überschreitet. Dazu zählen auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung etc. Andererseits dürfen die jeweiligen Werbungskosten abgezogen werden.
  • eine selbstständige Erwerbstätigkeit - egal ob freiberuflich oder gewerblich - nicht hauptberuflich (im Sinne der Krankenversicherung) ausgeübt wird. Als hauptberuflich wird die Tätigkeit angesehen, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt oder selbst mehr als 18 Stunden pro Woche aufwendet.

Nachzulesen sind die Einzelheiten über die Familienversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB IV/SGB V - zu finden über das Verzeichnis von Gesetze im Internet des Justizministeriums).

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Rentenversicherung aufstocken

Andererseits ermöglicht bereits eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ("Minijob") dem Hausmann oder der Hausfrau, einen Rentenanspruch zu erwerben (mindestens 60 Beitragsmonate) bzw. fehlende Monate zu ergänzen.

Minijobs sind zwar sozialversicherungsfrei, d. h., sie begründen keinen eigenen Sozialversicherungsschutz, aber durch den vom Arbeitgeber entrichteten Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung erwirbt der Minijobber geringe Rentenansprüche. Um vollwertige Rentenansprüche aufzubauen, haben Minijobber die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und die Beiträge zur Rentenversicherung aufzustocken, wodurch sie sich vollwertige Rentenansprüche sichern. Als Verzichtserklärung reicht eine schriftliche, formlose Mitteilung des Minijobbers an den Arbeitgeber, eine Verzichtserklärung innerhalb des Personalfragebogens oder ein "ja" an der entsprechenden Stelle des Haushaltsschecks. Der Minijobber erklärt sich dadurch bereit, den Pauschalbetrag, den der Arbeitgeber für die Rentenversicherung leistet (15 % bzw. bei Minijobs in Privathaushalten 5 %), auf den vollen Rentenversicherungsbeitragsatz (aktuell 19,9 %) aufzustocken

Achtung: Den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann man bei diesem Minijob nicht zurücknehmen, auch nicht wenn man später ALG II erhält und dadurch rentenversichert werden würde. Alles zu Minijobs und Rentenversicherung bei der Minijobzentrale und beider Deutschen Rentenversicherung.

 

Wichtiger Hinweis
Gesetze, Richtlinien u. ä. unterliegen ständig Änderungen. Wir versuchen unsere Informationen aktuell zu halten, übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Unsere Informationen sind keine Rechtsberatung. Wir schließen jede Haftung aus. Hier finden Sie die Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz).

* Buchtipps bzw. die Abbildungen von Büchern sind - wenn nicht anders gekennzeichnet - mit unserem Werbepartner Amazon über einen Partnerlink verlinkt. Bei Amazon erhalten Sie dann weitere Informationen, Rezensionen und haben die Möglichkeit, das Buch zu erwerben.


 © Eva Schumann
     Freising

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