Urheberrecht, ACTA und die Politik

Es wird aktuell viel diskutiert – und das ist gut so. Aber es werden auch viele Begriffe miteinander verknüpft, die man vielleicht lieber klar voneinander trennen sollte, damit der Zorn und Frust nicht die Falschen trifft. Ein Versuch, das Durcheinander zu entwirren:

Urheberrecht

Urheber sind Schriftsteller, Autoren, Komponisten, Fotografen – Schöpfer eines Werkes. Es sind Menschen, die meist selbstständig arbeiten und davon leben, dass andere für (die Nutzung) ihrer Werke bezahlen. Laut Künstlersozialkasse (KSK) haben ihre Mitglieder (selbstständige, erwerbsmäßige Künstler und Publizisten) im Durchschnitt ein monatliches Einkommen von 1.100 Euro – sie sind also eher keine reiche Klientel.

Der Urheber hat ein eigentumsähnliches Recht an seinem Werk – das Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz). Es beinhaltet Persönlichkeitsrechte (z. B. zu bestimmen, ob und wo sein Werk aufgeführt wird), Verwertungsrechte (Vervielfältigungsrecht, Senderecht, Ausstellungsrecht, Vergütungsansprüche für die gewerbliche oder öffentlich zugängliche Vermietung oder Verleihung etc.). Das Urheberrecht kann nicht übertragen, sondern nur Nutzungsrechte eingeräumt werden.



Verwertung

Der Urheber kann sein Verwertungsrecht selbst wahrnehmen oder einem „Verwerter“ einräumen.

  • Ein Autor kann beispielsweise einem Verlag bestimmte Rechte übertragen. Das wird im Vertrag mit dem Verlag festgelegt. In einem ordentlichen Verlagsvertrag verpflichtet sich der Verlag, das Werk entsprechend aufzubereiten (zu den Arbeiten eines Verlages gehören üblicherweise Lektorat, Korrektorat, Layout, Bebilderung, Umschlagsgestaltung), es zu vermarkten (ISBN besorgen, im Katalog aufnehmen, Prospekte erstellen, Großhandel informieren, im Handel mittels Vertreter platzieren, Rezensionsexemplare an Journalisten verschicken, das Buch bei Online-Buchhändlern eintragen), ordentliche Abrechnungen zu erstellen, ein Honorar zu zahlen (meist ein kleiner Vorschuss und ein Prozentsatz am Umsatz) etc. Der Autor verpflichtet sich dagegen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein fertiges Manuskript abzuliefern, Grafikvorschläge zu machen und seinem eigenen Werk keine Konkurrenz zu machen – z. B. nicht ein Buch mit gleichem Inhalt, gleichem Umfang und gleicher Zielgruppe bei einem anderen Verlag oder selbst zu veröffentlichen.
  • Ein Komponist wird sein Werk vermutlich einem Musiker (ausübenden Künstler) zur Verfügung stellen. Da der Musiker eine eigene Leistung erbringt, erhält er Leistungsschutzrechte. Produziert wird die Musik dann von einem Tonträgerhersteller, der das wirtschaftliche Risiko trägt. Musikverlage kümmerten sich ursprünglich um Notendruck und Rechteverwaltung, produzieren inzwischen aber auch Tonträger, vermitteln Künstler und organisieren Konzerte.

Ein wichtiges Gesetz, das die Verwertung von sprachlichen Werken betrifft und nach dem sich die Verlage aktuell richten müssen, ist das Buchpreisbindungsgesetz. Nach letzter Auslegung betrifft das auch E-Books. Was gedruckte Bücher betrifft, sind Verlage außerdem an das Verlagsgesetz gebunden.

Ein wichtiger Player in Sachen Verwertung ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Er ist ein Berufsverband und das Sprachrohr der Deutschen Buchbranche. Er vertritt Verlage, Buchhandlungen, Zwischenbuchhandel, Antiquariate und Verlagsvertreter.

Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften (VG) vertreten die Rechte von Urhebern und Verwertern.

Bereich Wort

Die VG Wort ist ein nicht-gewinnorientierter Verein, der sich darum kümmert, dass Urheber (Autoren, Journalisten und andere Textschaffende) und Verleger beteiligt werden, wenn andere ihr geistiges Eigentum bzw. das ihrer Autoren nutzen – z. B. wenn aus Büchern kopiert wird, Bücher verliehen werden etc. Das Geld, das die VG Wort von Herstellern, Importeuren, Copyshops, Bibliotheken etc. hereinholt, wird an die Autoren und Verlage verteilt, die sich als Bezugsberechtigte oder Wahrnehmungsberechtigte gemeldet und für Ausschüttungen qualifiziert haben. Es gibt auch einen eigenen Unterbereich für Texte im Internet, wo Journalisten ihre Online-Artikel bzw. Blogger ihre Blogposts melden können.

Bereich Musik

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wiederum vertritt die Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken. Sie stellt die Werke ihrer Mitglieder Musiknutzern gegen Vergütung zur Verfügung und verteilt die Einnahmen an die Urheber. ACHTUNG: Wer als Urheber seine Nutzungsrechte an die GEMA überträgt, muss wie jeder andere Lizenznehmer Gebühren bezahlen, wenn er bei öffentlichen Aufführungen seine Kompositionen spielt – bekommt dafür dann aber auch Tantiemen!

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertritt die Ansprüche der ausübenden Künstler (Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler etc.) und der Tonträgerhersteller (Schallplatten- bzw. CD-Firmen u. a.).

Kritik an GEMA

Die GEMA als Verwertungsgesellschaft steht in der Kritik – vor allen von Seiten der Nutzer (die das Lizensierungsmodell kritisieren, bei dem sie z. B. mehrmals für ein Musikstück zahlen sollen, je nachdem, mit welchem Gerät sie es gerade hören wollen), der Urheber und der Musikunternehmer (beide ärgern sich über die Unflexibilität des GEMA-Lizensierungsmodells).

ACTA

ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement – auf Deutsch: Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen. An der Entstehung des Abkommen sind die USA, die Europäische Union, die Schweiz, Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Südkorea und andere Länder beteiligt. Man will sich zusammentun, um Markenfälschungen und Produktpiraterie zu verhindern, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der wissensbasierten Volkswirtschaften zu erhalten.

Kritik an ACTA

In der Kritik der ACTA-Gegner stehen die Maßnahmen, die zur Verfolgung dieses Ziels eingeführt werden sollen („Totalüberwachung“, „Internetplattformen als Hilfssheriffs“). Außerdem fühlen sich viele Bürger hintergangen: Das Abkommen sei in aller Stille von kommerziellen Interessensgruppen am demokratischen Prozess vorbei vorangetrieben worden und nicht mit den Bürgern diskutiert worden – die aber verlieren durch die gefürchtete Überwachung ein weiteres Stück Privatsphäre, fürchten Zensur etc.

Weitere Kritik an der Politik

Einige Bürger sind der Meinung, dass die Gesetze und die digitale Realität nicht mehr zusammenpassen. Andere empfinden es so, dass die Politik die Bürger bezüglich der neuen (digitalen) Medien im Stich lässt, denn sie klärt und kommuniziert nicht, was verboten ist und was nicht, lässt Bürger oder deren Kinder in Abmahnfallen laufen, die dann auch keine Chance haben, ihre Unschuld zu beweisen. Es wird kritisiert, dass Gerichte immer erst klären müssen, was Recht und Unrecht ist – die Bürger sind dabei die Versuchskaninchen. Nun aber will die Politik die Situation für die Bürger mit ACTA noch einmal verschärfen – die Abmahner unterstützen und die Bürger zu gläsernen Internetnutzern machen – so jedenfalls empfinden es viele.

[Nachtrag am 21.2.2011]
Urheberrecht, ACTA und die Politik  – mein Fazit

Nicht das Urheberrecht, sondern die Verkaufs-/Lizenzmodelle für den Vertrieb/Nutzung der Produkte sind reformbedürftig und da sollten Verwerter (z. B. Verlage), Verwertungsgesellschaften und Berufsverbände offensiv dran arbeiten: Z. B. sollte sich im Bereich Musik die GEMA für zeitgemäße Lizenzierungsmodelle öffnen oder sie selbst entwickeln (so dass man z. B. ein Musikstück, das man gekauft hat, über mehrere Kanäle/Abspielgeräte hören kann). Entsprechend sind Verlage und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gefragt, neue Verkaufs-/Lizenzierungsmodelle für Bücher/E-Books zu ermöglichen und entwickeln. Das wird nicht so einfach sein, denn die Akteure sind nicht frei, es gibt im Bereich Wort z. B. das Buchpreisbindungsgesetz und es wird viel übergreifende Abstimmarbeit – auch mit den kommerziellen Internetplattformen – notwendig sein. ACTA – die Durchsetzung von Urheberrecht/Verwertungsrechten im Internet – ist ein eigenes Thema. Grundsätzlich finde ich, muss seitens der Politik viel mehr für rechtliche Klarheit und die Bürgeraufklärung getan werden. Neue Gesetze müssen öffentlich diskutiert und nicht mit einer Interessensgruppe abgemacht werden.

[Nachtrag am 26.3.2011]
Andererseits dürfen sich Konsumenten bzw. Webnutzer nicht von den großen Internetkonzernen vor deren Karren spannen lassen. Die wären nämlich die großen Profiteure einer Abschaffung des Urheberrechts und die lehnen es ab, Verantwortung zu übernehmen für das, was auf ihren Plattformen geschieht. Mit Hilfe von Lobbyarbeit und Wahrnehmungsmanagement beeinflussen sie die Stimmung zu ihren Gunsten: Urheberrecht und ACTA sind für sie nur Kostenfaktoren. Doch wer seine Künstler und andere Urheber nicht bezahlt und wertschätzt, wird bald keine mehr haben.

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Quellen bzw. weiterführende Informationen:

Das farbige Duden-Lexikon
VG-Wort
GEMA

Künstlersozialkasse
Musikwirtschaft
GEMA-Stellungnahme (Musikmarkt)
ACTA (Wikipedia)
GIGA-Interview: Fakten zum ACTA-Abkommen (YouTube)
Lobbyismus in Social Media

© Eva Schumann

Über Eva Schumann

Garten(bau) und Gärtnern sind meine Therapie und Leidenschaft und sie waren viele Jahre mein Beruf. Zu meinem Gartenbau-Studium kam ich über den zweiten Bildungsweg, denn da lernte ich den Spaß am Lernen und so wurde lebenslanges Lernen zu meinem Lebensmotto. Ich bin Fachfrau auf mehreren Gebieten, denn ich habe mehrere Ausbildungen (Einzelhandelskauffrau Parfümerie, abgeschlossenes Studium Gartenbau, Weiterbildung Netzwerk- und Internetmanagement, Schulungen technische Redaktion, IT, Mobilfunknetze, Programmierung, Datenbanken und mehr) und auch ausgiebig Berufserfahrung gesammelt. Daneben bin ich immer leidenschaftliche Hobbygärtnerin (Garten, Balkon, Terrasse) und Hobbybörsianerin (aus Begeisterung für das Internet) geblieben. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt heute als freie Journalistin, Bloggerin, Texterin, Buchautorin und Technische Redakteurin (mehr siehe www.evaschumann.biz) sowie über meine werbefinanzierten Publikationen im Internet (Portalseite www.tinto.de). Buchen Sie Werbeplatz oder bestellen Sie frische Texte, Bilder oder anderen Content bei tinto@tinto.de oder eschumann@evaschumann.biz
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