Manchmal geht es schneller als gedacht. Krankheit und Erwerbslosigkeit, die überraschende Scheidung oder einfach ein unverhältnismäßig starker Konsum – immer wieder passiert es, dass sich Menschen verschulden, dass sie ihre Ausgaben nicht mehr im Griff haben und dass am Ende die Gläubiger mit enormen Druck versuchen, die ausstehenden Gelder einzutreiben.
Die Schuldner befinden sich in einer Zwickmühle. Viele versuchen, die Probleme zu klären und eine drohende Privatinsolvenz zu vermeiden. Viele versuchen dies aber auch zu spät und werden erst dann wirklich aktiv, wenn es kaum noch einen Ausweg aus der Schuldenkrise gibt. Wer rechtzeitig den Weg zu einer Schuldnerberatung findet, kann die drohende Verbraucherinsolvenz noch abwenden. Dank professioneller Beratung ist es möglich, auch außergerichtlich eine Einigung herbeizuführen. Eine professionelle Schuldnerberatung beginnt in aller Regel damit, die ausstehenden Beträge erst einmal bei den jeweiligen Gläubigern einzuholen – seien es die unbeglichenen Rechnungen für die gelieferte Energie und die abgeschlossenen Handyverträge, seien es die für aufgenommene Kredite oder die Zahlungen für gelieferte Küchen und Konsumartikel.
Die entscheidende Hilfestellung, die eine gute Schuldnerberatung aber leistet, ist der ernsthafte Versuch einer Einigung mit den Gläubigern jenseits des Gerichtssaals. Mit den Gläubigern wird ein Zahlungsplan erarbeitet bzw. Vergleich geschlossen. Mit diesem Plan kann sichergestellt werden, dass Schulden Schritt für Schritt beglichen werden – auch wenn dies im besten Fall für den Schuldner vielleicht nicht zu hundert Prozent erfolgt. Die Gläubiger haben jedoch die Gewissheit, wenigstens einen Teil des ihnen zustehenden Geldes zu erhalten, die Schuldner haben die Chance, eine drohende Verbraucherinsolvenz zu umgehen.
Gelingt auch dies nicht, weil Gläubiger nicht zu einer Einigung bereit sind und eine außergerichtliche Einigung scheitert, dann gibt es als letzte Möglichkeit noch die der Verbraucherinsolvenz. Eine Schuldnerberatung, wie sie durch Anwaltskanzleien angeboten wird, übernimmt das Ausstellen der Erforderlichen Bescheinigung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach sechs Jahren sind die Schuldner dann nach Erteilung der Restschuldbefreiung durch die jeweiligen Gläubiger, von ihren Schulden befreit und können in einen neuen Lebensabschnitt starten. Der entscheidende Vorteil: Dank professioneller Unterstützung durch eine Schuldnerberatung ist es möglich, aus einer Notsituation herauszukommen – eine Chance, die in Zahlungsnot geratenen Schuldner alleine meistens nicht bewältigen können.
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