Immer wieder gibt es Gerüchte, dass Kirschlorbeer, Sommerflieder und andere nach 1492 eingeführte Pflanzen (Neophyten) invasiv und daher im Garten verboten seien. Das stimmt so nicht!
Verboten sind in Deutschland Pflanzen und andere Lebewesen, die auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung („Unionsliste“ entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und den Erweiterungen bis (EU) 2025/1422) stehen. Die Arten auf der Unionsliste dürfen nicht vorsätzlich in die EU gebracht, nicht gehalten, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht, zur Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung gebracht und in die Umwelt freigesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) und der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica).
AnzeigeNeben der Unionsliste gibt es naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen des Deutschen Bundesamtes für Naturschutz für Gefäßpflanzen, Insekten und andere Organismen jeweils vom Bundesamt für Naturschutz. Diese Wissenssammlungen aus Expertenveröffentlichungen sind sehr informativ und enthalten teilweise Erfahrungen und Tipps zum Umgang mit den jeweiligen Pflanzen – sind aber oft eher auf öffentliches Grün oder den Erwerbsanbau bezogen. Diese naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertungen sind keine Verbotslisten, aber eine Hilfe für eine fundierte Entscheidung für den eigenen Garten.
AnzeigeWie soll man also mit invasiven und potenziell invasiven Neophyten umgehen?
Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii) und Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) sind nicht auf der Unionsliste und daher in Deutschland im Garten nicht verboten (solange es regional keine anders lautende Vorschrift gibt). Anders sieht es in der Schweiz aus, die nicht in der EU ist, sondern andere Listen aufgrund der dortigen Gegebenheiten und Erfahrungen hat.
Schmetterlingsflieder

Schmetterlingsflieder kann dennoch regional potentiell invasiv sein und sich über Samen an Stellen außerhalb des Gartens ansiedeln und dort eventuell heimische Pflanzen verdrängen.
Möglichkeiten der Vorbeugung gegen eine ungewünschte Verbreitung:
- Arten wählen mit weniger Samenbildung,
- Samenstände vor der Reife ausschneiden,
- Jungpflanzen ausreißen.
Meine Erfahrung
Dazu möchte ich bemerken, dass ich als langjährige Besitzerin zweier Schmetterlingsflieder nicht ein einziges Mal beobachtet habe, dass irgendwo im Garten oder der Umgebung Samen meiner Schmetterlingsflieder aufgegangen sind oder sie sich anderweitig ausgebreitet haben.
Wer sicherheitshalber ganz auf Schmetterlingsflieder verzichten möchte, aber gerne Bienen, Hummeln und Schmetterlinge beobachtet, kann Schmetterlingsflieder durch andere (am besten heimische) Gehölze und Stauden mit einer ähnlichen Wirkung ersetzen, beispielsweise durch
- Zwergholunder (Sambucus ebulus),
- Roten Hartriegel (Cornus sanguinea),
- Gemeinen Liguster (Liguster vulgare),
- Oregano (Origanum vulgare),
- Blutweiderich (Lythrum salicaria),
- Wasserdost (Eupatorium cannabinum).
Kirschlorbeer
Kirschlorbeer wird in der Regel nur zum Problem, wenn er irgendwo im Wald ausgesetzt wird und sich dort unkontrolliert ausbreiten kann. Andererseits ist er keine besonders wertvolle Pflanzenart.
Wer aber heimischen Arten mehr Raum geben und die Artenvielfalt fördern möchte, pflanzt Alternativen, beispielsweise
- Hainbuche (Carpinus betulus),
- Weißdorn (Crataegus monogyna),
- Europäische Stechpalme (Ilex aquifolium),
- Wacholderarten (Juniperus communis),
- Liguster (Ligustrum vulgare).
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