Richtig arbeitslos melden – Fristen und Co.

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Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat, sollte schnellstmöglich die Agentur für Arbeit davon in Kenntnis setzen. Bei einer frühen Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer befristeten Stelle möchte die Arbeitsagentur spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Information erhalten. Mit Eingang der Meldung gilt man als arbeitssuchend. Wer erst sehr spät erfährt, dass er seinen Arbeitsplatz verliert, sollte sich bei Arbeitsagentur spätestens am dritten darauffolgenden Tag melden.

Erster Tag der Arbeitslosigkeit: Persönlich arbeitslos melden

Arbeitssuchende müssen sich spätestens am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitslos melden. Die persönliche Vorstellung ist die Voraussetzung dafür, dass der Arbeitssuchende vom ersten Tag an Arbeitslosengeld erhält. Im Falle einer späteren persönlichen Vorstellung ist eine rückwirkende Zahlung des Arbeitslosengeldes nicht möglich.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Arbeitssuchende erkrankt ist und deshalb nicht persönlich erscheinen kann. Dies sollte er der Arbeitsagentur zum einen sofort telefonisch mitteilen und zum anderen später ein ärztliches Attest vorlegen.

Wer die für ihn zuständige Filiale der Arbeitsagentur aufsucht, um sich arbeitslos zu melden, sollte folgende Dokumente zum Gespräch mitnehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Meldebestätigung
  • Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben
  • Sozialversicherungsausweis

Qualifikationsnachweise und Lebenslauf sind ebenfalls hilfreich.

Antrag auf Arbeitslosengeld stellen: Schriftlich oder online

Um finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur zu erhalten, sollte der Arbeitssuchende im nächsten Schritt das Arbeitslosengeld beantragen. Es ist möglich, den Antrag auf Arbeitslosengeld online bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Daneben kann er das Antragsformular auch herunterladen und ausdrucken oder persönlich bei der Arbeitsagentur abholen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld – ja oder nein?

Bereits bei der Arbeitslosenmeldung sollte der Arbeitssuchende klären, ob er überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Der Verlust des aktuellen Arbeitsplatzes ist eine Voraussetzung dafür, Arbeitslosengeld zu erhalten. Aber auch, wer in der Woche weniger als 15 Stunden arbeitet, gilt als arbeitslos.

Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld sind eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitssuchende muss innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre mindestens 12 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Auch Ersatzzeiten wie Mutterschaft und Kinderbetreuung, Krankengeldbezug, Wehrdienst sowie Bundesfreiwilligen- und Jugendfreiwilligendienst werden mit angerechnet.

Die Jobsuche

Der Arbeitssuchende ist nach der Arbeitslosenmeldung verpflichtet, kontinuierlich nach einem neuen Job zu suchen. Dabei schätzt die Arbeitsagentur Eigeninitiative sehr. Seine Bemühungen sollte der Arbeitssuchende durch Vorlage von Bewerbungsschreiben und Antworten von Unternehmen nachweisen.

Auch die Arbeitsagentur wird ihm Vorschläge unterbreiten. Ferner muss der Arbeitssuchende bereit sein, Kurse zur beruflichen Eingliederung zu besuchen. Eine gute Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sind wichtig. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss unter seiner Anschrift per Briefpost an jedem Werktag erreichbar sein. Verfügbarkeit heißt, dass der Arbeitssuchende arbeitsfähig und arbeitsbereit ist. Arbeitsfähig ist eine arbeitslose Person, die einer zumutbaren versicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche nachgehen kann und möchte.

Foto: Gerd Altmann/Pixabay

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Über Eva Schumann

Garten(bau) und Gärtnern sind meine Therapie und Leidenschaft und sie waren viele Jahre mein Beruf. Zu meinem Gartenbau-Studium kam ich über den zweiten Bildungsweg, denn da lernte ich den Spaß am Lernen und so wurde lebenslanges Lernen zu meinem Lebensmotto. Ich bin Fachfrau auf mehreren Gebieten, denn ich habe mehrere Ausbildungen (Einzelhandelskauffrau Parfümerie, abgeschlossenes Studium Gartenbau, Weiterbildung Netzwerk- und Internetmanagement, Schulungen technische Redaktion, IT, Mobilfunknetze, Programmierung, Datenbanken und mehr) und auch ausgiebig Berufserfahrung gesammelt. Daneben bin ich immer leidenschaftliche Hobbygärtnerin (Garten, Balkon, Terrasse) und Hobbybörsianerin (aus Begeisterung für das Internet) geblieben. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt heute als freie Journalistin, Bloggerin, Texterin, Buchautorin und Technische Redakteurin (mehr siehe www.evaschumann.biz) sowie über meine werbefinanzierten Publikationen im Internet (Portalseite www.tinto.de). Buchen Sie Werbeplatz oder bestellen Sie frische Texte, Bilder oder anderen Content bei tinto@tinto.de oder eschumann@evaschumann.biz
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