Mit dem neuen Jahr kommen einige Änderungen auf uns zu, die unsere Finanzen betreffen.
Ökostromumlage sinkt
Die Ökostrom-Umlage soll 2015 von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde sinken. Das wirkt sich auf den Strompreis aus.
Strom und Gas
Die Preise für Strom und Gas werden 2015 im Durchschnitt ein klein wenig günstiger. Da diese Preise versorgerabhängig sind, lohnt es sich, mal wieder zu vergleichen. Dabei sollte man ruhig ein wenig mit den Einstellungen des Vergleichsrechners spielen, beispielsweise den Vergleich mit und ohne einmalige Bonuszahlungen durchführen. Achten Sie auch darauf, wie lange die Preise garantiert werden und wie Ihre Kündigungsfrist ist.
Anzeige
Neues Porto für Briefe
Ab 1. Januar 2015 wird das Briefporto für Standardbriefe (20 Gramm) von 0,60 Euro auf 0,62 Euro angehoben und das Porto für Kompaktbriefe (50 Gramm) von 0,90 Euro auf 0,85 Euro gesenkt.
Steuerlicher Grundfreibetrag soll erhöht werden
2015 soll – laut Regierungsentwurf – der Grundfreibetrag von 8.354 auf 8.472 Euro steigen. Der Grundfreibetrag besagt, wie viel vom Einkommen nicht versteuert werden muss.
Kurzfristige Beschäftigungen dürfen länger sein
Vom 1. Januar 2015 an werden die Zeitlimits für kurzfristige Beschäftigungen (Ferienjob, Zusatzverdienst) ausgeweitet: Statt den bisherigen zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen darf man als kurzfristig Beschäftigter pro Kalenderjahr drei Monate oder 70 Arbeitstage arbeiten. Die Regelung gilt vorerst bis 31. Dezember 2018. Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, gilt nicht als kurzfristig Beschäftigter, auch wenn die Zeiträume eingehalten werden – möglich ist aber die Einstufung als 450-Euro-Minijobber.
Elterngeld plus
Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, können statt längstens 14 Monate nun bis zu 28 Monate lang Elterngeld erhalten, wenn sie als Wiedereinsteiger Teilzeit arbeiten und sich mit der Hälfte des Elterngeldes zufrieden geben.
Mindestlohn wird eingeführt
Zum 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Firmen, die Subunternehmer einsetzen, müssen dafür sorgen, dass auch diese den Mindestlohn bezahlen.
Krankenkassenbeiträge ändern sich ab 2015
Der gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenbeitragssatz wird von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Dieser Krankenkassenbeitrag wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen geschultert. Aber die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag fordern – ebenfalls in Prozenten vom Einkommen, den die versicherte Person aber alleine tragen muss. Bei geringfügiger Beschäftigung bleibt der Beitragssatz bei 13 Prozent (5 Prozent bei Privathaushalten) und es wird kein Zusatzbeitrag erhoben.
Pflegeversicherung wird 2015 teurer
Um die verbesserten Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds zu finanzieren, werden die Beiträge ab 1. Januar 2015 um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) erhöht.
Geänderter Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ab 1. Januar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 %.
Anzeige
Änderungen 2015 bei Lebensversicherungen
Der Garantiezins bei Neuverträgen wird von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt.
Maklerprovision
In Zukunft gilt: Wer den Immobilienmakler beauftragt, der muss ihn auch bezahlen. Die Maklerprovision darf höchstens zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer betragen.
Heizungsanlagen-Sanierung
Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre alt sind, müssen ausgetauscht werden. Das gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Bei Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 hat der Käufer zwei Jahre Zeit, die Sanierung vorzunehmen.
Rundfunkbeitrag sinkt
Ab April 2015 wird der Rundfunkbeitrag von 17,98 auf 17,50 Euro gesenkt.
Weitere Informationen
- Minijob-Zentrale
- Pflegestärkungsgesetz (Bundesgesundheitsministerium)
- Verbraucherzentrale Hessen
- Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (Gesetze im Internet)
- Geld (tinto – Tipps und Themen rund ums Thema Geld und Geldanlage)
Disclaimer
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Anzeige