Der graue Kapitalmarkt („grauer Markt“, „Graumarkt“) ist jener Teil der Finanzmärkte, der nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt, weswegen er auch unregulierter Kapitalmarkt genannt wird. Der graue Kapitalmarkt ist kein bestimmter Ort und auf Produkten des grauen Kapitalmarktes prankt auch kein Schild „Achtung: Grauer Kapitalmarkt“ – genauso wenig wie auf börsengehandelten Wertpapieren oder einem Festgeld-Angebot einer Bank etwas von „Weißer Kapitalmarkt“ (regulierter Kapitalmarkt) steht.
Zum grauen Kapitalmarkt gehören Immobilien als Kapitalanlage, geschlossene Fonds, Anleihen/Genussscheine, nicht börsennotierte Aktien und Börsentermingeschafte. Oft stammen die Angebote von Unternehmen, die mit dem Geld des Anlegers Projekte finanzieren wollen. Läuft es gut, dann kann für den Anleger eine gute Rendite herausspringen. Aber es läuft eben nicht immer gut. Und schon manches Mal wurden Anleger nicht ausreichend über die Risiken oder ihre Haftung im Schadensfall informiert. Dass sie sich am grauen Kapitalmarkt bewegt hatten, wurde ihnen erst klar, als die Firma pleiteging und ihr Geld weg war.
Der graue Kapitalmarkt ist nicht illegal, aber dort tummeln sich – neben seriösen Anbietern – schwarze Schafe, die ahnungslose Sparer in für sie schlechte oder extrem risikoreiche Verträge locken wollen.
Merkmale unseriöser Angebote am grauen Kapitalmarkt
Vorsicht ist geboten
- Wenn jemand versucht, Sie am Telefon für ein Finanzprodukt irgendeiner Art zu gewinnen.
- Wenn Ihnen jemand etwas kostenlos verspricht (z. B. zinsfreier Kredit).
- Wenn jemand mit unverhältnismäßig hoher Rendite lockt.
Eine Gewinnbeteiligung gilt i. d. R. nur für den Gewinnfall – doch der kann nicht garantiert werden. Je nach Vertrag kann der Anleger nicht nur keinen Gewinnanteil bekommen, weil es keinen Gewinn gibt, sondern ist am Verlust der Anlagegesellschaft beteiligt. - Bei Termingeschäften – das sind hochspekulative Anlageprodukte.
- Wenn Sie erst im Kleingedruckten hohe Gebühren finden, die Ihnen vorher verschwiegen wurden.
- Wenn die Gesellschaft im Ausland sitzt.
- Wenn das Produktinformationsblatt nicht vollständig ist (Rendite, Kosten, Laufzeit, Sicherheiten und Risiken).
Mehr Schutz für Anleger am grauen Kapitalmarkt
Mehr Schutz als bisher soll das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 schaffen, das stufenweise in Kraft tritt. Danach müssen auch die freien Finanzvermittler Regeln einhalten und die Anbieter der Geldanlagen sich an Prospektvorgaben halten.
Auch die Finanzvermittler müssen in Zukunft
- ein Beratungsprotoll erstellen
- ihre Provisionen offenlegen
- eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben
- eine Sachkundeprüfung abgelegt haben (leider nicht wenn sie schon seit 2006 ohne Unterbrechung als Finanzvermittler arbeiten)
Kontrolliert werden sie nicht von der BaFin, sondern von den Gewerbeaufsichtsämtern.
Kapitalanlegefirmen müssen in Zukunft für jede Unternehmensbeteiligung in einem Beipackzettel Details zur Geldanlage – wie sie funktioniert, Laufzeit, Kosten, Renditechancen und Risiken – offenlegen.
Der neue Schutz bewirkt vor allem, dass man sich besser informieren kann. Das Risiko an risikoreichen Anlagen wird dadurch nicht kleiner.
AnzeigeQuellen:
- Mehr Schutz vor schwarzen Schafen (Finanztest 2/2012)
- Deutscher Anlegerschutzbund
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Bundesgesetzblatt (IHK Wuppertal)
2 Antworten auf Schwarze Schafe am grauen Kapitalmarkt