Wie sicher ist das Ersparte, wenn die Bank pleitegeht?
Einlagensicherungssysteme sollen Finanzsysteme stabil erhalten und Verbraucher schützen. Ohne Einlagensicherung würden Anleger panikartig ihr Geld abheben, sobald eine Bank (angeblich) in Schwierigkeiten gerät. Das wiederum würde dann wirklich in kürzester Zeit zur Pleite der Bank und zu Beeinträchtigungen der gesamten Wirtschaft führen. Einlagensicherungssysteme schützen also Anleger/Verbraucher, Banken/ Kreditinstitute und die Wirtschaft. Aber wie sicher ist das Ersparte deutscher Anleger, wenn ihre Bank tatsächlich pleitegeht?
Die kurze Antwort: Das kommt darauf an, wie viel Geld und bei welcher Bank der Anleger sein Geld angelegt hat.
Einlagensicherungssysteme
Die gesetzliche Einlagensicherung ist von dem Land abhängig, in welchem die Bank bzw. das Kreditinstitut ihren Hauptsitz hat. Außerdem kann sich die Bank freiwilligen Sicherungssystemen angeschlossen haben bzw. zu einem Haftungsverbund gehören – oder eben nicht.
Einlagensicherungssysteme werden jedoch nur den Pleitefall einzelner Banken absichern können. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass alle Banken und Wirtschaftssysteme zusammenbrechen, dürften die Sicherungssysteme nicht ausreichen.
Die Einlagensicherung in Deutschland
Für Banken mit Hauptsitz in Deutschland gilt grundsätzlich mindestens die gesetzliche Einlagensicherung laut Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), nach dem 100 % der Einlagen bis zu maximal 100.000 Euro und 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis maximal 20.000 Euro pro Anleger und pro Bank/Kreditinstitut geschützt sind.
Unter Einlagen versteht man Guthaben auf einem Konto (Tagesgeldkonto, Festgeldkonto, Girokonto etc.), Sparbuch, Sparbriefe etc. in Euro oder einer Währung eines EU-Mitgliedstaates.
Unter Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften versteht man Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse u. a., die dem Kunden zustehen – wobei „Verbindlichkeit“ die Sicht der Bank ist, für den Kunden sind es Forderungen an die Bank.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland freiwillige Einlagensicherungssysteme, z. B. den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), wodurch mindestens 250.000 Euro pro Kunde abgesichert sind – oft weitaus mehr (abhängig vom haftenden Eigenkapital und davon, wie lange die Bank Mitglied ist) – und den Haftungsverbund der Sparkassen – ganz ohne Haftungslimit nach oben.
Die Angaben, welcher Einlagensicherung eine Bank (-> Bankenvergleich) angehört, findet man im Preisaushang, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Website der jeweiligen Bank und/oder in den Beilagen von Verträgen mit der Bank, die man vor Abschluss (z. B. für ein Tagesgeldkonto oder für Festgeld) genau prüfen sollte.
Dem BdB mit seiner hohen Einlagensicherung können sich auch Banken mit Hauptsitz im Ausland anschließen. Für sie gilt dann jeweils die gesetzliche Regelung des Landes, in dem sie den Hauptsitz haben, und die Einlagensicherung des BdB bis zum jeweiligen Maximalbetrag. Dem BdB angeschlossen haben sich beispielsweise die Bank of Scotland (Hauptsitz in Großbritannien) und Cortal Consors (Hauptsitz Frankreich).
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Die Einlagensicherung in der EU
So wie in Deutschland die EU-Vorgaben (EU-Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) und der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie (97/9/EG) über das EAEG in deutsches Recht übersetzt wurde, so geschah das auch in anderen EU-Ländern, in Österreich z. B. über das Bankwesengesetz (BWG). Auch in anderen EU-Staaten gilt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro (bzw. 85.000 britische Pfund) pro Person und Bank.
Die Einlagensicherung außerhalb der EU
Außerhalb der EU gibt es keine einheitliche Regelung. In der Schweiz sind bis 100.000 Schweizer Franken (ca. 80.000 Euro) pro Person und Bank abgesichert, die gesetzliche Einlagensicherung in den USA über die Federal Deposit Insurance Corporation beträgt seit Kurzem 250.000 US-Dollar (204.000 Euro) pro Person. In der Türkei gibt es für Geld aus dem Ausland keinen Schutz – manche türkische Banken haben jedoch eigenständige Niederlassungen mit einem Hauptsitz in einem EU-Land, dann gelten die Gesetze des Landes, also die umgesetzen EU-Richtlinien.
Bei ausländischen Banken muss also immer darauf geachtet werden, wo sie ihren Hauptsitz haben und welche gesetzlichen Regelungen dadurch greifen und ob sie möglicherweise zusätzliche Absicherungsmaßnahmen ergriffen haben (indem sie sich z. B. dem BdB angeschlossen haben).
Was passiert bei einer Bankenpleite und wie schnell kommen Sie an Ihr Geld?
Wenn eine deutsche Bank oder ein deutsches Kreditinstitut pleitegeht, muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall feststellen und die entsprechende Entschädigungseinrichtung informieren – im Falle von Einlagen innerhalb von 5 Tagen, im Falle von Wertpapierverbindlichkeiten innerhalb von 21 Tagen. Die Entschädigungseinrichtung muss die Gläubiger (Konteninhaber etc.) unterrichten, die dann innerhalb eines Jahres schriftlich ihre Ansprüche melden müssen. Die Entschädigungseinrichtung muss die Entschädigung für Einlagen innerhalb von 20 Tagen nach der Feststellung bzw. nach der Meldung auszahlen – in besonderen Fällen kann sie eine Verlängerung dieser Frist bewilligt bekommen. Für die Entschädigung für Wertpapierverbindlichkeiten hat die Entschädigungseinrichtung drei Monate ab Feststellung Zeit.
Wenn eine Bank pleitegeht, die ihren Hauptsitz im Ausland hat, greifen zuerst die gesetzlichen Regeln des Heimatlandes. Was darüber an Ansprüchen hinausgeht, wird vom BdB bis zur jeweiligen Höchstsicherung abgedeckt, falls die Bank dem BdB angehört!
Was passiert bei einer Bankenpleite mit Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren?
Wertpapiere sind keine Einlagen. Sie bleiben immer Eigentum des Kunden und werden von der Bank nur verwahrt. Man kann sie jederzeit – auch bei Insolvenz einer Bank – zu einer anderen Bank übertragen.
Fazit – Sichere Geldanlage
Wer sein Erspartes sicher anlegen möchte, sollte darauf achten, dass die Einlagensicherung der jeweiligen Bank (mit Hauptsitz in einem vertrauenswürdigen Land) den Anlagebetrag abdeckt. Übersteigt der Anlagebetrag die Einlagensicherung, sollte man das Geld woanders anlegen oder auf mehrere Banken/Kreditinstitute verteilen.
Grundsätzlich scheint mir Diversifikation – Verteilung des Ersparten/Vermögens auf viele Standbeine (Tagesgeld, Festgeld, Aktien, Gold, Immobilien etc.) dem Anlegerprofil entsprechend – die sicherste Geldanlage-Strategie gegen Inflation, Börsencrash und sonstige Unwägbarkeiten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Einlagensicherung – FAQ (BaFin)
- Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
(Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz) - Bankenabfrage (BdB)
- Haftungsverbund der Sparkassen
- Einlagensicherungssysteme (Europäische Kommission)
- Amerikanische Einlagensicherung (FDIC)
Wichtiger Hinweis:
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