* Bitte Disclaimer unten beachten
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besagt in Artikel 12, dass jeder seinen Beruf frei wählen kann. Das gilt auch für einen Nebenberuf, um Geld dazuzuverdienen.
Eine nebenberufliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit, für die man im Schnitt nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle aufwendet. Auch wenn Studenten oder Rentner Geld dazuverdienen, ist das eine nebenberufliche Tätigkeit.
Geld dazuverdienen als Berufstätiger
Wer als Berufstätiger Geld hinzuverdienen möchte, sollte in seinem Arbeitsvertrag nachschauen, ob er den Arbeitgeber von seiner Nebentätigkeit in Kenntnis setzen muss. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist es in den meisten Fällen zu empfehlen, da sich der Arbeitgeber sonst unter Umständen hintergangen fühlt, wenn er es herausfindet. Verbieten kann der Arbeitgeber einen Nebenberuf nur, wenn Sie damit gegen seine Interessen handeln, also z. B. wenn Sie bei der Konkurrenz arbeiten wollen oder Ihrem Arbeitgeber mit einer selbstständigen Tätigkeit direkt selbst Kunden abluchsen möchten.
Geld dazuverdienen in der Elternzeit
Auch Mütter und Väter in Elternzeit dürfen Geld dazuverdienen – allerdings sind sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu informieren und sie müssen unter 30 Stunden pro Woche bleiben.
Geld dazuverdienen als Schüler
Wer unter 18 ist, fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Kinder mit kleinen Arbeiten wie Zeitungen austragen und Botengänge ihr Taschengeld aufbessern, ab dem 15. Lebensjahr sind Schülern Ferienjobs erlaubt.
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Geld dazuverdienen als Arbeitsloser
Für Arbeitslose mit Arbeitslosengeld I (ALG I) gilt, dass sie für den Nebenverdienst weniger als 15 Stunden pro Woche aufwenden dürfen, Arbeitslose mit ALG II (Hartz 4) sind hinsichtlich ihrem zeitlichen Aufwand nicht eingeschränkt.
Geld dazuverdienen als Rentner
Wer erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, darf hinzuverdienen, so viel er will, und arbeiten, so viel er will. Die Rente beeinflusst das nicht, jedoch kann es sich auf die Steuer auswirken.
Vorsichtig sein müssen Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen oder die eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit erhalten – sie sollten sich unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, bevor sie anfangen Geld dazuzuverdienen.
Geld dazuverdienen als Student
Studenten, die Geld dazu verdienen möchten, müssen einiges beachten. Nur wer regelmäßig nicht mehr als 365 395 Euro (bei Minijob 400 450 Euro) dazuverdient, wird in der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Als „ordentlich Studierender“ für den BAföG-Anspruch gilt außerdem nur, wer weniger als 20 Stunden pro Woche, nur in den Semesterferien oder außerhalb der Vorlesungszeit arbeitet.
Geld dazuverdienen – Nebenjob oder Nebenerwerb
Geld dazuverdienen kann man mit einem Nebenjob oder einem Nebenerwerb. Beim Nebenjob ist man Angestellter/Angestellte, beim Nebenerwerb ist man im Nebenberuf selbstständig. Wer sich mit einer auf Dauer angelegten Tätigkeit, die nicht zu den freien Berufen gehört, und mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig macht, muss ein Gewerbe anmelden – das können auch Jugendliche, wenn sie das Einverständnis der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter haben und sie von einem Vormundschaftsgericht eine Genehmigung bekommen.
Quellen
* Disclaimer:
Diese Informationen sind keine Rechtsberatung. Gesetze und Regelungen unterliegen ständig Veränderungen. Ich übernehme keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Eine Antwort auf Geld dazuverdienen – Tipps