Zeitunglesen zur Entschleunigung

Zeitung lesenZeitunglesen hatte ich Mitte der 1990er Jahre abgeschafft, dafür hatte ich keine Zeit mehr –
TV, Radio und Internet schienen mir zur Informationsbeschaffung effektiver und außerdem bleibt bei ihnen am Ende nichts übrig, das man zum Wertstoffhof bringen muss.

Doch seit damals hat sich einiges verändert –
vor allem im Internet: Der anfangs überschau-
bare Informationsfluss wuchs zu einem reißenden Strom, der sich, von immer mehr Quellen gespeist, täglich durch mein Leben frisst und mehr und mehr von meiner Zeit mit sich reißt – nicht zuletzt, weil die wichtigsten Themen auch noch bei Twitter, Facebook, Google+ und Co. diskutiert werden müssen.

In letzter Zeit zweifele ich immer öfter, ob ich noch auf dem richtigen Weg bin mit meiner „rationalisierten Informationsbeschaffung“. Die Informationen werden immer mehr und gleichzeitig schwindet mein Vertrauen in viele der Quellen, die sich gegenseitig auf entrüstete Schultern klopfen und denen es oft mehr um Stimmungsmache denn um sorgfältige Recherche und seriöse Information geht. Dafür, dass ich mir immer seltener Zeit für vertiefendes Lesen nahm, sondern wie ein zu schnell eingestellter Selbstfahrer-Rasenmäher über die Newsangebote hinwegraste, konnten die Quellen natürlich nichts. Aber so war es und es machte mich zunehmend unzufriedener.

Nach vielen Jahren selbst gewählter Informationsüberflutung habe ich mich deshalb entschlossen, einen Schritt zurückzugehen: weniger bzw. gezielter im Internet zu grasen und mich wenigstens zwischendurch wieder auf entschleunigtes Lesen einzulassen. Eine papierne Zeitung zu abonnieren – „wie früher“ -, schien mir einen Versuch wert – keine Tageszeitung, das wäre nun doch zu viel des Guten, aber immerhin eine Wochenzeitung. Nicht, weil ich noch mehr Nachrichten brauche und der Informationsbeschaffung noch mehr Zeit einräumen will, sondern weil ich eine Quelle brauche, der ich vertraue und von der ich möchte, dass sie mir neue Perspektiven zeigt, mich zum Nachdenken bringt, und die mir dabei hilft, auch mal die Tiefen eines Themas auszuloten.

Anzeige


Veröffentlicht unter Gesundheit, Mitreden, Selbstverwirklichung | Verschlagwortet mit , , , | 4 Kommentare

Schwarze Schafe am grauen Kapitalmarkt

Der graue Kapitalmarkt („grauer Markt“, „Graumarkt“) ist jener Teil der Finanzmärkte, der nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt, weswegen er auch unregulierter Kapitalmarkt genannt wird. Der graue Kapitalmarkt ist kein bestimmter Ort und auf Produkten des grauen Kapitalmarktes prankt auch kein Schild „Achtung: Grauer Kapitalmarkt“ – genauso wenig wie auf börsengehandelten Wertpapieren oder einem Festgeld-Angebot einer Bank etwas von „Weißer Kapitalmarkt“ (regulierter Kapitalmarkt) steht.

Grauer KapitalmarktZum grauen Kapitalmarkt gehören Immobilien als Kapitalanlage, geschlossene Fonds, Anleihen/Genussscheine, nicht börsennotierte Aktien und Börsentermingeschafte. Oft stammen die Angebote von Unternehmen, die mit dem Geld des Anlegers Projekte finanzieren wollen. Läuft es gut, dann kann für den Anleger eine gute Rendite herausspringen. Aber es läuft eben nicht immer gut. Und schon manches Mal wurden Anleger nicht ausreichend über die Risiken oder ihre Haftung im Schadensfall informiert. Dass sie sich am grauen Kapitalmarkt bewegt hatten, wurde ihnen erst klar, als die Firma pleiteging und ihr Geld weg war.

Der graue Kapitalmarkt ist nicht illegal, aber dort tummeln sich – neben seriösen Anbietern – schwarze Schafe, die ahnungslose Sparer in für sie schlechte oder extrem risikoreiche Verträge locken wollen.

Merkmale unseriöser Angebote am grauen Kapitalmarkt

Vorsicht ist geboten

  • Wenn jemand versucht, Sie am Telefon für ein Finanzprodukt irgendeiner Art zu gewinnen.
  • Wenn Ihnen jemand etwas kostenlos verspricht (z. B. zinsfreier Kredit).
  • Wenn jemand mit unverhältnismäßig hoher Rendite lockt.
    Eine Gewinnbeteiligung gilt i. d. R. nur für den Gewinnfall – doch der kann nicht garantiert werden. Je nach Vertrag kann der Anleger nicht nur keinen Gewinnanteil bekommen, weil es keinen Gewinn gibt, sondern ist am Verlust der Anlagegesellschaft beteiligt.
  • Bei Termingeschäften – das sind hochspekulative Anlageprodukte.
  • Wenn Sie erst im Kleingedruckten hohe Gebühren finden, die Ihnen vorher verschwiegen wurden.
  • Wenn die Gesellschaft im Ausland sitzt. 
  • Wenn das Produktinformationsblatt nicht vollständig ist (Rendite, Kosten, Laufzeit, Sicherheiten und Risiken).

Mehr Schutz für Anleger am grauen Kapitalmarkt

Mehr Schutz als bisher soll das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 schaffen, das stufenweise in Kraft tritt. Danach müssen auch die freien Finanzvermittler Regeln einhalten und die Anbieter der Geldanlagen sich an Prospektvorgaben halten.





Auch die Finanzvermittler müssen in Zukunft

  • ein Beratungsprotoll erstellen
  • ihre Provisionen offenlegen
  • eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben
  • eine Sachkundeprüfung abgelegt haben (leider nicht wenn sie schon seit 2006 ohne Unterbrechung als Finanzvermittler arbeiten)

Kontrolliert werden sie nicht von der BaFin, sondern von den Gewerbeaufsichtsämtern.

Kapitalanlegefirmen müssen in Zukunft für jede Unternehmensbeteiligung in einem Beipackzettel Details zur Geldanlage – wie sie funktioniert, Laufzeit, Kosten, Renditechancen und Risiken – offenlegen.

Der neue Schutz bewirkt vor allem, dass man sich besser informieren kann. Das Risiko an risikoreichen Anlagen wird dadurch nicht kleiner.

Anzeige


Quellen:

© Eva Schumann

Veröffentlicht unter Börse, Geld, Geldanlage | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare

Chili anbauen

Der Frühling ist nicht mehr allzu weit – an manchen Tagen kann man ihn schon riechen. Da wird es Zeit, ans kommende Gartenjahr zu denken. Mein Tipp: Chili anbauen!

Chilis – viel Geschmack
und trotzdem gesund!

Chili anbauen

Einen Siegeszug in deutsche Küchen haben in den letzten 10 Jahren Chili, Paprika und deren Verwandte angetreten – nicht nur über die zunehmende Popularität der thailändischen, mexikanischen und indischen Küche, sondern auch als Extra-Pfiff in manchem traditionell deutschen Gericht. Kein Wunder – denn Chili, Paprika und Co. bieten neben viel Geschmack und Würze auch reichlich Vitamine (mehr Vitamin C als Zitrusfrüchte) und Vitalstoffe (sekundäre Pflanzenstoffe).

Chilis sind Hingucker

Aber auch bei Hobbygärtnern werden Chilis immer beliebter, denn die Pflanzen sind nicht nur relativ einfach anzubauen, sondern auch äußerst attraktiv – sie machen sich nicht nur gut im Beet, sondern setzen auch im Balkonkasten sowie in Kübeln und Töpfen (Topfgarten) schöne Farbakzente.

Chili anbauen

Wer Chilis im Garten oder auf dem Balkon haben möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  • Chili-Pflanzen aus Saatgut selbst heranziehen und später auspflanzen
  • Chili-Pflanzen beim Gärtner, im Gartencenter oder auf dem Markt kaufen und gleich auspflanzen (Vorsicht: Chili-Pflanzen dürfen erst ins Freie, wenn kein Frost mehr zu erwarten ist.)

Chili-Saatgut aussäen und heranziehen

Wer Chili selbst aus Samen heranziehen möchte, sollte ab März aussäen. Die jungen Pflänzchen werden im April – sobald man sie mit den Fingern greifen kann – vereinzelt, damit sie genug Platz zum Wachsen haben, z. B. einzeln in Töpfe gepflanzt. Ab Mitte Mai (nach den Eisheiligen) kann man Chilis ins Freie pflanzen.

Wer Chilis selbst heranziehen möchte, der braucht einen hellen, warmen Platz: Während der Keimphase sollte die Temperatur bei knapp 25 Grad Celsius liegen, später können sie etwas kühler stehen.

Chili-Sorten

Es gibt unzählige Chilisorten. Sie unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich Schärfe, Eigengeschmack, Form und Farbe der reifen Früchte, sondern auch von der Wuchshöhe und den Ansprüchen her.

Chili-Sorten – Beispiele:

‚Pinokkio‘ F1 Hybride
Mild-aromatische, orangefarbene, länglich-spitze Früchte an Pflanzen, die bis zu 80 cm hoch werden und resistent sind gegen Tomatenmosaik-Virus. Geeignet für Kübel und Gartenbeet.

‚Bischofsmütze‘ (Glockenpaprika, Peri Peri)
Kleine, glockförmige Früchte, die rot reifen und relativ scharf sind (Schärfegrad 3 bis 6 von 10). Die Pflanzen werden bis zu 2 m hoch. Sie können als Kübelpflanze mit etwas Glück mehrere Jahre kultiviert werden.

‚Bulgarian Carrot‘
Die Früchte färben sich bei Reife gelb. Ihre Schärfe liegt bei Schärfegrad 4 – 5 (von 10). Die Chili-Pflanzen werden 50 bis 60 cm hoch und eignen sich für Beete, Töpfe und Kübel sowie breitere Balkonkästen.

Habanero-Chilis
Habanero-Chilis gibt es in Rot, Gelb und Orange. Je nach Sorte sind die Früchte scharf bis extrem scharf. Die Pflanzen werden bis zu 120 cm hoch und eigenen sich für Kübel und Gartenbeet.

Anzeige


Viel Spaß beim Ausprobieren!

© Eva Schumann

Veröffentlicht unter Bücher, Garten und Pflanzen | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert für Chili anbauen

Urheberrecht, ACTA und die Politik

Es wird aktuell viel diskutiert – und das ist gut so. Aber es werden auch viele Begriffe miteinander verknüpft, die man vielleicht lieber klar voneinander trennen sollte, damit der Zorn und Frust nicht die Falschen trifft. Ein Versuch, das Durcheinander zu entwirren:

Urheberrecht

Urheber sind Schriftsteller, Autoren, Komponisten, Fotografen – Schöpfer eines Werkes. Es sind Menschen, die meist selbstständig arbeiten und davon leben, dass andere für (die Nutzung) ihrer Werke bezahlen. Laut Künstlersozialkasse (KSK) haben ihre Mitglieder (selbstständige, erwerbsmäßige Künstler und Publizisten) im Durchschnitt ein monatliches Einkommen von 1.100 Euro – sie sind also eher keine reiche Klientel.

Der Urheber hat ein eigentumsähnliches Recht an seinem Werk – das Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz). Es beinhaltet Persönlichkeitsrechte (z. B. zu bestimmen, ob und wo sein Werk aufgeführt wird), Verwertungsrechte (Vervielfältigungsrecht, Senderecht, Ausstellungsrecht, Vergütungsansprüche für die gewerbliche oder öffentlich zugängliche Vermietung oder Verleihung etc.). Das Urheberrecht kann nicht übertragen, sondern nur Nutzungsrechte eingeräumt werden.



Verwertung

Der Urheber kann sein Verwertungsrecht selbst wahrnehmen oder einem „Verwerter“ einräumen.

  • Ein Autor kann beispielsweise einem Verlag bestimmte Rechte übertragen. Das wird im Vertrag mit dem Verlag festgelegt. In einem ordentlichen Verlagsvertrag verpflichtet sich der Verlag, das Werk entsprechend aufzubereiten (zu den Arbeiten eines Verlages gehören üblicherweise Lektorat, Korrektorat, Layout, Bebilderung, Umschlagsgestaltung), es zu vermarkten (ISBN besorgen, im Katalog aufnehmen, Prospekte erstellen, Großhandel informieren, im Handel mittels Vertreter platzieren, Rezensionsexemplare an Journalisten verschicken, das Buch bei Online-Buchhändlern eintragen), ordentliche Abrechnungen zu erstellen, ein Honorar zu zahlen (meist ein kleiner Vorschuss und ein Prozentsatz am Umsatz) etc. Der Autor verpflichtet sich dagegen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein fertiges Manuskript abzuliefern, Grafikvorschläge zu machen und seinem eigenen Werk keine Konkurrenz zu machen – z. B. nicht ein Buch mit gleichem Inhalt, gleichem Umfang und gleicher Zielgruppe bei einem anderen Verlag oder selbst zu veröffentlichen.
  • Ein Komponist wird sein Werk vermutlich einem Musiker (ausübenden Künstler) zur Verfügung stellen. Da der Musiker eine eigene Leistung erbringt, erhält er Leistungsschutzrechte. Produziert wird die Musik dann von einem Tonträgerhersteller, der das wirtschaftliche Risiko trägt. Musikverlage kümmerten sich ursprünglich um Notendruck und Rechteverwaltung, produzieren inzwischen aber auch Tonträger, vermitteln Künstler und organisieren Konzerte.

Ein wichtiges Gesetz, das die Verwertung von sprachlichen Werken betrifft und nach dem sich die Verlage aktuell richten müssen, ist das Buchpreisbindungsgesetz. Nach letzter Auslegung betrifft das auch E-Books. Was gedruckte Bücher betrifft, sind Verlage außerdem an das Verlagsgesetz gebunden.

Ein wichtiger Player in Sachen Verwertung ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Er ist ein Berufsverband und das Sprachrohr der Deutschen Buchbranche. Er vertritt Verlage, Buchhandlungen, Zwischenbuchhandel, Antiquariate und Verlagsvertreter.

Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften (VG) vertreten die Rechte von Urhebern und Verwertern.

Bereich Wort

Die VG Wort ist ein nicht-gewinnorientierter Verein, der sich darum kümmert, dass Urheber (Autoren, Journalisten und andere Textschaffende) und Verleger beteiligt werden, wenn andere ihr geistiges Eigentum bzw. das ihrer Autoren nutzen – z. B. wenn aus Büchern kopiert wird, Bücher verliehen werden etc. Das Geld, das die VG Wort von Herstellern, Importeuren, Copyshops, Bibliotheken etc. hereinholt, wird an die Autoren und Verlage verteilt, die sich als Bezugsberechtigte oder Wahrnehmungsberechtigte gemeldet und für Ausschüttungen qualifiziert haben. Es gibt auch einen eigenen Unterbereich für Texte im Internet, wo Journalisten ihre Online-Artikel bzw. Blogger ihre Blogposts melden können.

Bereich Musik

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wiederum vertritt die Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken. Sie stellt die Werke ihrer Mitglieder Musiknutzern gegen Vergütung zur Verfügung und verteilt die Einnahmen an die Urheber. ACHTUNG: Wer als Urheber seine Nutzungsrechte an die GEMA überträgt, muss wie jeder andere Lizenznehmer Gebühren bezahlen, wenn er bei öffentlichen Aufführungen seine Kompositionen spielt – bekommt dafür dann aber auch Tantiemen!

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertritt die Ansprüche der ausübenden Künstler (Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler etc.) und der Tonträgerhersteller (Schallplatten- bzw. CD-Firmen u. a.).

Kritik an GEMA

Die GEMA als Verwertungsgesellschaft steht in der Kritik – vor allen von Seiten der Nutzer (die das Lizensierungsmodell kritisieren, bei dem sie z. B. mehrmals für ein Musikstück zahlen sollen, je nachdem, mit welchem Gerät sie es gerade hören wollen), der Urheber und der Musikunternehmer (beide ärgern sich über die Unflexibilität des GEMA-Lizensierungsmodells).

ACTA

ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement – auf Deutsch: Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen. An der Entstehung des Abkommen sind die USA, die Europäische Union, die Schweiz, Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Südkorea und andere Länder beteiligt. Man will sich zusammentun, um Markenfälschungen und Produktpiraterie zu verhindern, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der wissensbasierten Volkswirtschaften zu erhalten.

Kritik an ACTA

In der Kritik der ACTA-Gegner stehen die Maßnahmen, die zur Verfolgung dieses Ziels eingeführt werden sollen („Totalüberwachung“, „Internetplattformen als Hilfssheriffs“). Außerdem fühlen sich viele Bürger hintergangen: Das Abkommen sei in aller Stille von kommerziellen Interessensgruppen am demokratischen Prozess vorbei vorangetrieben worden und nicht mit den Bürgern diskutiert worden – die aber verlieren durch die gefürchtete Überwachung ein weiteres Stück Privatsphäre, fürchten Zensur etc.

Weitere Kritik an der Politik

Einige Bürger sind der Meinung, dass die Gesetze und die digitale Realität nicht mehr zusammenpassen. Andere empfinden es so, dass die Politik die Bürger bezüglich der neuen (digitalen) Medien im Stich lässt, denn sie klärt und kommuniziert nicht, was verboten ist und was nicht, lässt Bürger oder deren Kinder in Abmahnfallen laufen, die dann auch keine Chance haben, ihre Unschuld zu beweisen. Es wird kritisiert, dass Gerichte immer erst klären müssen, was Recht und Unrecht ist – die Bürger sind dabei die Versuchskaninchen. Nun aber will die Politik die Situation für die Bürger mit ACTA noch einmal verschärfen – die Abmahner unterstützen und die Bürger zu gläsernen Internetnutzern machen – so jedenfalls empfinden es viele.

[Nachtrag am 21.2.2011]
Urheberrecht, ACTA und die Politik  – mein Fazit

Nicht das Urheberrecht, sondern die Verkaufs-/Lizenzmodelle für den Vertrieb/Nutzung der Produkte sind reformbedürftig und da sollten Verwerter (z. B. Verlage), Verwertungsgesellschaften und Berufsverbände offensiv dran arbeiten: Z. B. sollte sich im Bereich Musik die GEMA für zeitgemäße Lizenzierungsmodelle öffnen oder sie selbst entwickeln (so dass man z. B. ein Musikstück, das man gekauft hat, über mehrere Kanäle/Abspielgeräte hören kann). Entsprechend sind Verlage und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gefragt, neue Verkaufs-/Lizenzierungsmodelle für Bücher/E-Books zu ermöglichen und entwickeln. Das wird nicht so einfach sein, denn die Akteure sind nicht frei, es gibt im Bereich Wort z. B. das Buchpreisbindungsgesetz und es wird viel übergreifende Abstimmarbeit – auch mit den kommerziellen Internetplattformen – notwendig sein. ACTA – die Durchsetzung von Urheberrecht/Verwertungsrechten im Internet – ist ein eigenes Thema. Grundsätzlich finde ich, muss seitens der Politik viel mehr für rechtliche Klarheit und die Bürgeraufklärung getan werden. Neue Gesetze müssen öffentlich diskutiert und nicht mit einer Interessensgruppe abgemacht werden.

[Nachtrag am 26.3.2011]
Andererseits dürfen sich Konsumenten bzw. Webnutzer nicht von den großen Internetkonzernen vor deren Karren spannen lassen. Die wären nämlich die großen Profiteure einer Abschaffung des Urheberrechts und die lehnen es ab, Verantwortung zu übernehmen für das, was auf ihren Plattformen geschieht. Mit Hilfe von Lobbyarbeit und Wahrnehmungsmanagement beeinflussen sie die Stimmung zu ihren Gunsten: Urheberrecht und ACTA sind für sie nur Kostenfaktoren. Doch wer seine Künstler und andere Urheber nicht bezahlt und wertschätzt, wird bald keine mehr haben.

Anzeige


Quellen bzw. weiterführende Informationen:

Das farbige Duden-Lexikon
VG-Wort
GEMA

Künstlersozialkasse
Musikwirtschaft
GEMA-Stellungnahme (Musikmarkt)
ACTA (Wikipedia)
GIGA-Interview: Fakten zum ACTA-Abkommen (YouTube)
Lobbyismus in Social Media

© Eva Schumann

Veröffentlicht unter Mitreden | Verschlagwortet mit , , | 7 Kommentare